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Brauchen Sie ein Testament in Spanien?
6 Aug 2025

Das Spanische Testament: Was Immobilieneigentümer in Spanien Wissen Müssen

Immer mehr Ausländer entscheiden sich, ein Haus in Spanien zu kaufen, insbesondere an der wunderschönen Costa Blanca. Ob es sich um eine Zweitwohnung, eine Investitionsimmobilie oder einen dauerhaften Wohnsitz handelt: Wer in Spanien Immobilien besitzt, sollte sich über die rechtlichen und finanziellen Aspekte des Erbes Gedanken machen. Eines der wichtigsten davon ist das spanische Testament.

In diesem Blog erklären wir, was ein spanisches Testament genau regelt, ob es verpflichtend ist, wie es mit dem Erbrecht in Ihrem Geburtsland zusammenarbeitet, und was wichtig ist, darin aufzunehmen.

Ist ein spanisches Testament verpflichtend?

Nein, ein spanisches Testament ist nicht verpflichtend, aber es wird ausländischen Immobilienbesitzern in Spanien dringend empfohlen.

Ohne spanisches Testament wird Ihr Nachlass in Spanien durch internationale Erbrechtsregeln geregelt, was in der Praxis zu Verzögerungen, höheren Kosten und möglicherweise juristischen Komplikationen führt.

Ein spanisches Testament macht die Abwicklung Ihres Nachlasses viel einfacher, schneller und günstiger für Ihre Erben.

Was regelt ein spanisches Testament?

Ein spanisches Testament bestimmt , was mit Ihrem Vermögen in Spanien geschieht: wie Ihr Haus, Bankkonten oder andere Vermögenswerte.

Das Testament wird notariell von einem spanischen Notar beurkundet und im Zentralen Testamentsregister (Registro de Últimas Voluntades) registriert.

Wichtig zu wissen: Dieses Testament gilt ausschließlich für Ihre Besitztümer in Spanien. Es kann daher neben einem Testament in Ihrem Heimatland bestehen – solange sich die beiden nicht widersprechen.

Welches Erbrecht gilt?

Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (EU-Verordnung Nr. 650/2012) im Jahr 2015, gilt im Prinzip das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Aber: Wenn Sie in Spanien leben oder dort Vermögen haben, können Sie in Ihrem spanischen Testament explizit erklären, dass das Erbrecht Ihrer Nationalität gelten soll.

Das ist entscheidend. In Ländern wie Belgien oder den Niederlanden können Sie frei wählen, wem Sie was vererben. In Spanien hingegen ist das Erbrecht strenger geregelt und sieht eine feste Verteilung vor, bei der Kinder automatisch Anspruch auf einen großen Teil des Erbes haben.

Durch die Wahl des Erbrechts Ihres Geburtslandes behalten Sie also mehr Flexibilität hinsichtlich Ihrer Erbschaft.

Was ist essentiell in einem spanischen Testament?

Ein gut aufgesetztes spanisches Testament enthält unter anderem:

  • Einen klaren Verweis auf das anwendbare nationale Erbrecht
  • Eine Aufzählung Ihrer spanischen Besitztümer (soweit bekannt)
  • Die Benennung von Erben
  • Ggf. die Benennung eines Testamentsvollstreckers oder eines Vertreters zur Abwicklung
  • Eine Erklärung, dass dieses Testament ausschließlich Ihre spanischen Besitztümer betrifft (um Konflikte mit anderen Testamenten zu vermeiden)

Das Testament wird in Spanisch und ggf. einer zweiten Sprache (wie Englisch oder Niederländisch) abgefasst und wird bei einem Notar in Spanien unterzeichnet.

Extra Tipp: Erbschaftssteuer in Spanien

Die Erbschaftssteuer in Spanien variiert je nach Region. An der Costa Blanca (Provinz Alicante, Region Valencia) gibt es für direkte Familienangehörige attraktive Freistellungen, aber es ist wichtig, sich gut zu informieren. In einigen Fällen können Erben dennoch mit unerwarteten Kosten konfrontiert werden.

Mit einem guten Testament und rechtzeitiger Planung können Sie die steuerlichen Auswirkungen minimieren.

Fazit: Lassen Sie sich gut beraten

Ein spanisches Testament ist vielleicht nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber für ausländische Immobilienbesitzer ist es ein unverzichtbarer Schritt, um Ihr Erbe korrekt, effizient und nach Ihren Wünschen zu regeln.

Es sorgt für Seelenfrieden – für Sie selbst und Ihre Hinterbliebenen.

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